Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Walle | |
| Termin: | Dienstag, 25.08.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Sportheim bei der Grundschule in Walle, Wallster Loog, 26607 Aurich |
Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.
Treffpunkt: 17:00 Uhr, Grundschule in Walle
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 09.06.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung | |
| 6. | Einwohnerfragestunde | |
| 7. | Kenntnisgaben | |
| 8. | Vorbereitung Seniorenfest 2026 | |
| 9. | Betriebszeiten Straßenbeleuchtung im Ortsteil | |
| 10. | Evtl. Neuanschaffung Weihnachtsbeleuchtung | |
| 11. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 12. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 13. | Einwohnerfragestunde | |
| 14. | Schließung der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates Dietrichsfeld/Pfalzdorf/Plaggenburg | |
| Termin: | Dienstag, 25.08.2026, 19:00 Uhr |
| Ort: | Sportheim in Plaggenburg, Eintrachtweg 1, 26607 Aurich |
Vor der Sitzung findet eine Straßen- und Wegebereisung statt.
Treffpunkt: 18:00 Uhr, Sportheim, Eintrachtweg
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 09.06.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung | |
| 6. | Einwohnerfragestunde | |
| 7. | Kenntnisgaben | |
| 8. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 9. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 10. | Einwohnerfragestunde | |
| 11. | Schließung der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Georgsfeld/Tannenhausen | |
| Termin: | Montag, 31.08.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | AWO-Stube in Tannenhausen, Am Stadion 20, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 01.06.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| 6. | Kenntnisgaben | |
| 7. | Satzung der Stadt Aurich über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (Vorkaufsrechtssatzung), hier: Bereich "westl. Dornumer Straße" Vorlage: 26/159 | |
| 8. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 9. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 10. | Einwohnerfragestunde | |
| 11. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche Sitzung des Ortsrates für den Bereich der Kernstadt Aurich | |
| Termin: | Montag, 31.08.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Ratssaal des Rathauses |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 09.06.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| 6. | Kenntnisgaben | |
| 7. | Sanierung Historische Altstadt; hier: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 (östlich Nürnburger Straße) - Auslegungsbeschluss Vorlage: 26/148 | |
| 8. | Maßnahmen zum Schutz des Gedenksteins für die ermordeten Juden aus Aurich auf dem Hohen Wall | |
| 9. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 10. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 11. | Einwohnerfragestunde | |
| 12. | Schließung der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verkehr | |
| Termin: | Donnerstag, 10.09.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland, - Seminarraum 1 -, Osterbusch 2, 26607 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung der Protokolle (öffentlicher Teil) vom 16.04.2026 und 11.06.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| 6. | Kenntnisgaben der Verwaltung | |
| 6.1. | Koordinator für schulisches Mobilitätsmanagement | |
| 6.2. | Standorte öffentliche Lade-Infrastruktur und Umsetzungsstand | |
| 6.3. | Treibhausgas-Bericht | |
| 6.4. | Umsetzungsstand Trinkwasserbrunnen | |
| 6.5. | Ergebnis Vorgartenwettbewerb | |
| 6.6. | Klimafrühstück, gemeinsam mit Europahaus und Ostfriesische Landschaft | |
| 6.7. | Nachhaltigkeitswoche Küste & Moor vom 03.10. - 09.10.2026 | |
| 6.8. | Zwischenbericht zu Maßnahmen aus der Kommunalen Wärmeplanung | |
| 7. | Baumschutz-Bericht für 2025 Vorlage: 26/089 | |
| 8. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 9. | Einwohnerfragestunde | |
| 10. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Stadt Aurich Aurich, den 20.08.2026
Der Bürgermeister
FD 12 AZ: 12 / 20 20 20 – 2026/2027
Veröffentlichungsvermerk
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aurich für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 115 Abs. 1 i. V. m. §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Aurich am 18.08.2026, Az. l/10-150 20 1, erteilt worden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 115 Abs. 1 i. V. m. § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 24.08.2026 bis zum 01.09.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, Zimmer 106, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Es wird um eine vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04941/12-1221 oder der E-Mail-Adresse meyer@stadt.aurich.de gebeten.
Der Bürgermeister
Feddermann
Anlage:
Anlage: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aurich für die Haushaltsjahre 2026/2027 [PDF]Bekanntmachung
über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Kommunalwahlen am 13.09.2026
sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27.09.2026
1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes
24.08.2026 bis zum 28.08.2026,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
bei der örtlichen Stadtverwaltung einsehen, und zwar an folgenden barrierefrei zugänglichen Stellen:
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich Erdgeschoss, Raum 017
2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
3. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 28.08.2026 von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der örtlichen Stadtverwaltung schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
5. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
6. Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
7. Wahlscheine können bis zum 11.09.2026, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlschein noch bis zum 13.09.2026, 15:00 Uhr, bei der örtlich zuständigen Stadtverwaltung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Aurich vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
8. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2026, 12:00 Uhr), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
9. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Stadtwahlleitung der Stadt Aurich, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag
1. den Wahlschein,
2. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag
so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.
Stadt Aurich, den 19.08.2026
Stadt Aurich
Stadtwahlleiter Lücht
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“ einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“
ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB vor. Der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beigefügt, außerdem liegen der Umweltbericht und die Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.08.2026 tritt der Bebauungsplan Nr. 401 „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“ in Kraft.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 04.08.2026
Der Bürgermeister
gez. Feddermann
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien, Im Extumer Moor“
Der Landkreis Aurich hat die vom Rat der Stadt Aurich am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossene
81. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 05.01.2026, Az. 3061/2025, gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Geltungsbereich der 81. Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt gem. § 6 Abs. 5 BauGB vor. Der Begründung ist gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beigefügt. Die Unterlagen sowie der Umweltbericht liegen zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.08.2026 wird die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 04.08.2026
Der Bürgermeister
gez. Feddermann
Feddermann
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 22.06.2026 die Auslegung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 391 “In der Diere” beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung von Gewerbe -und Wohnnutzung sowie Flächen für den Allgemeinbedarf.
Öffentliche Bekanntmachung
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13. September 2026
Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Stadt Aurich am 13. September 2026 hat der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
A. Wahlvorschläge für das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
(1) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Jetses, Julian Verwaltungsbetriebswirt *1991 Aurich
(2) Einzelwahlvorschlag Buss
Buss, Sarah Richterin am Amtsgericht *1981 Aurich
(3) Einzelwahlvorschlag Meyerholz
Dr. Meyerholz, Hans-Hermann Kinderarzt *1964 Aurich
Stadt Aurich
Aurich, den 28.07.2026
Der Stadtwahlleiter
gez.Lücht
Für die Stadtratswahl und die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften der Stadt Aurich hat der Stadtwahlausschuss in seiner Sitzung am 23.07.2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Wahlvorschläge zur Neuwahl des Rates und der Ortsräte der Stadt Aurich:
Mehr erfahrenGroße Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren