Die Stadt Aurich weist auf die Anmeldepflicht für das Abbrennen von Osterfeuern hin. Anmeldungen im Stadtgebiet Aurich können bis zum 31.03.2026 über ein Online-Formular auf dem Service Portal „OpenRathaus“ unter www.openrathaus.aurich.de/dienstleistungen (Anmeldung eines Brauchtums-feuers) vorgenommen werden.
Hier geht´s direkt zur Online-Anmeldung:
https://openrathaus.aurich.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1100/show
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden dürfen. In einem ebenfalls im Serviceportal „OpenRathaus“ abrufbaren Merkblatt sind die Voraussetzungen für das Abbrennen von Osterfeuern aufgeführt. Verstöße gegen die abfall-, ordnungs- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Schirum | |
| Termin: | Dienstag, 24.03.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus Coordohms Huus, Timmeler Straße 22, 26605 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls vom 16.02.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Einwohnerfragestunde |
| 6. | Kenntnisgaben |
| 7. | Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich Vorlage: 26/034 |
| 8. | Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich Vorlage: 26/037 |
| 9. | 86. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Schirum V“ und Bebauungsplan Nr. 407 „Gewerbegebiet Schirum V“ – Aufstellungsbeschlüsse und Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 404 und Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 316, 178, 178/ 1. und 178/ 3. Änderung Vorlage: 26/064 |
| 10. | Aufstellungsbeschluss - 87. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Wohnbaugebiet Stiegelhörner Weg“ und Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 405 „Erweiterung Wohnbaugebiet Stiegelhörner Weg“ Vorlage: 26/066 |
| 11. | Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes für eine Gewerbegrundstück Schirum III B Vorlage: 26/024/1 |
| 12. | Antrag auf Änderung des Nutzungszweckes im Gewerbegebiet Schirum III B Vorlage: 26/025/1 |
| 13. | Umbenennung eines Teilstücks des "Kroglitzweg" in "Rußland" Vorlage: 26/045 |
| 14. | Maibaum 2026 (Schirum und Schirumer Leegmoor) |
| 15. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 16. | Anfragen an die Verwaltung |
| 17. | Einwohnerfragestunde |
| 18. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Egels/Wallinghausen | |
| Termin: | Dienstag, 24.03.2026, 17:00 Uhr |
| Ort: | Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr in Wallinghausen, Querweg, 26605 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 05.02.2026 |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die vorherige Straßen- und Wegebereisung |
| 6. | Einwohnerfragestunde |
| 7. | Kenntnisgaben |
| 8. | Straßenunterhaltung 2026 im Stadtgebiet Stadt Aurich - Vorlage: 26/034 |
| 9. | Dimmkonzept für die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Stadt Aurich Vorlage: 26/037 |
| 10. | 55. Flächennutzungsplanänderung "Sandabbau" - Abwägungs- und Feststellungsbeschluss - Vorlage: 26/018 |
| 11. | 36. Berichtigung des Flächenutzungsplanes und Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. PO 11 N "Egelser Straße / Popenser Straße / Husteder Weg". - Vorlage: 26/067 |
| 12. | Berichte, Wünsche, Anregungen |
| 13. | Anfragen an die Verwaltung |
| 14. | Einwohnerfragestunde |
| 15. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Plaggenburg
am 26. März 2026, 20.00 Uhr im Sportheim, Eintrachtweg 1, 26607 Aurich-Plaggenburg
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplans
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Aufgrund eines fehlerhaften Geltungsbereichs in der Bekanntmachung vom 18.09.2025 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits ausgelegten Planunterlagen inhaltlich nicht verändert wurden und die bisher eingegangen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 05.05.2025 die Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und Hinweisen mit der Begründung einschließlich der 35. Flächennutzungsplanberichtigung beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, die städtische Fläche des ursprünglich geplanten Parkhauses als öffentliche Parkfläche festzusetzen. Es werden ca. 45 ebenerdige, öffentliche Stellplätze nördlich des Georgswalls entstehen können. Eine weitere Planänderung betrifft das eingeschossige Speichergebäude südlich des Grundstückes Osterstraße 26. Dieses Gebäude ist als Baudenkmal zu erhalten und wird entsprechend festgesetzt. Da zusätzlich noch zwei Großbäume südwestlich des Speichergebäudes im Planänderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden, wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes verändert.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 „Osterstraße“ einschließlich der 35. Flächennutzugsplanberichtigung in dem Zeitraum
vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 „Osterstraße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
|
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 mit textlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
- Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298 einschließlich der 35. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Schalltechnische Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 298
- Übersicht der Überlagerung rechtskräftiger Bebauungspläne
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ beschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Überarbeitung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 173, der durch das Planverfahren im überlagertem Bereich aufgehoben wird. Die Planaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenplanung der Altstadtsanierung und dient u.a. dem Ziel, die Art und das Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches neu zu regeln. Insbesondere soll das Wohnen in den Randlagen und Obergeschossen gestärkt werden. Für bestimmte Bereiche soll in dem Stadtquartier das Planungsrecht für ebenerdige Stellplätze/ Bewohnerstellplätze geschaffen werden. Außerdem werden örtliche Bauvorschriften analog der bereits bestehenden Sanierungsbebauungspläne festgesetzt und denkmalschutzrechtliche Festsetzungen - insbesondere im Bereich der Nürnburger Straße - aufgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 23.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 366 „Östlich Nürnburger Straße“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 366
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
- Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 366
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Jagdgenossenschaft Ogenbargen
Versammlung
Einladung
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Ogenbargen findet am 26. März 2026
um 20.00 Uhr in der Alten Post statt. Hierzu wird herzlich eingeladen. Ein Imbiss wird gereicht.
Die Einladung und die Tagesordnung werden im Schaukasten der Stadt ausgehangen.
Sie kann auch beim Vorstand eingesehen werden.
Der Vorstand
Amprion Offshore GmbH
Robert-Schuman-Straße 7
44263 Dortmund
Einladung zur digitalen Infoveranstaltung
Offshore-Netzanbindungen BalWin1 und BalWin2
Livestream: Dienstag, 24.03.2026, um 18.00 Uhr
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 08.12.2025 die Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ beschlossen.
Die Stadt Aurich beabsichtigt, am Standort Kreuzung Hasseburger Straße / Tannenbergstraße in unmittelbarer Nähe zum Auricher Hafen eine Fläche von circa 0,13 ha für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen planungsrechtlich zu sichern.
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 mit den mit der dazugehörigen Begründung in dem Zeitraum
vom 16.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 129/4
Folgende Entwurfsplanunterlagen werden ausgelegt:
- Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129
- Begründung zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129
- Schalltechnische Stellungnahme
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bürgermeister-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Ebenso ist die Planung im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html sowie über das Landesportal § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste abrufbar.
Aurich, den 05.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Auslegung zum Bebauungsplan VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat am 23.02.2026 die Auslegung des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das grundlegende Planungsziel ist die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV) für die Ortsteile Georgsfeld und Tannenhausen. Die geplante FFPV Anlage soll an diesem Standort errichtet werden, da die Fläche aufgrund der bereits bestehenden Windkraftanlagen (Hybridpark) sowie der vorhandenen Netzinfrastruktur gut für die nachhaltige Energieerzeugung geeignet ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe des Bebauungsplanes VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Zeitraum
vom 09.03.2026 bis einschließlich 15.04.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.htmlund gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 –12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG, FD Planung eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Bei der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der oben genannten Bauleitplanung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans VE 12 „FFPV Meerhusener Moor“ und der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Kartenausschnitten, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplans VE 12
|
Geltungsbereich 84. Änderung Flächennutzungsplan
|
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus
- Planzeichnung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes VE 12
- Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Erfassung Brutvögel und Biotoptypen
Folgende Planunterlagen enthalten umweltbezogene Informationen:
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Biotoptypen, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen und Gehölzpflanzungen von 2026
- Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Höhenbeschränkungen für PV-Module, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen und Extensivgrünlandentwicklung mit örtlichen Bauvorschriften nach NBauO zu Einfriedungen und Leuchtwerbung von 2026
- Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VE12 zu Biotoptypen, Bodenversiegelung, Brutvögeln, Moorböden, Grundwasser, Landschaft, Waldflächen, Blendwirkungen, Gehölz- und Röhrichtpflanzungen, Extensivgrünlandentwicklung sowie Externausgleich Extensivgrünland für Kiebitze in Westerholt von 2026
- Brutvogelkartierung von 2013 und von 2025
- Biotoptypenkartierung von 2025
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen stehen zur Einsicht zur Verfügung:
- Stellungnahme vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden vom 06.10.2025
- Stellungnahme von PLEdoc vom 07.10.2025
- Stellungnahme von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20.10.2025
- Stellungnahme von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 20.10.2025
- Stellungnahme vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 24.10.2025
- Stellungnahme vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 07.08.2025
- Stellungnahme vom OOWV vom 27.10.2025
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 21.10.2025
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vom 28.10.2025
- Stellungnahme des Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 04.11.2025
- Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 05.11.2025
- Stellungnahmen vom Landkreis Aurich vom 04.11.2025
- Stellungnahme der ev.-luth. Kirchengemeinde Tannenhausen-Georgsfeld vom 05.11.2025
Folgende Schutzgebiete sind betroffen:
- Gesetzlich geschützter Biotop Naturnahes nährstoffreiches Stillgewässer nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Absatz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz: ca. 80 qm am Ostrand des Plangebietes
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 02.03.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der +/-525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und 2,
hier: Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Raum Bösel, Planfeststellungsabschnitt 1
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Aurich
BalWin1 und BalWin2
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Die Stadt Aurich weist auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung sowie der Verordnung über Art, Anzahl und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Stadtgebiet Aurich hin.
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