Bekanntmachungen
Sitzungstermine
Stadt Aurich (Ostfriesland)
Der Bürgermeister
Bekanntmachung
| öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe | |
| Termin: | Dienstag, 27.10.2026, 18:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte "Kukelorum", Boomweg 26, 26605 Aurich |
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Genehmigung des Protokolls (öffentlicher Teil) vom 09.09.2026 | |
| 4. | Feststellung der Tagesordnung | |
| 5. | Einwohnerfragestunde | |
| 6. | Kenntnisgaben | |
| 7. | Sportfördermittel 2026 | |
| 8. | Kulturfördermittel 2026 | |
| 9. | Volkstrauertag 2026 | |
| 10. | Berichte, Wünsche, Anregungen | |
| 11. | Anfragen an die Verwaltung | |
| 12. | Einwohnerfragestunde | |
| 13. | Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung | |
Im Auftrage
gez. Friedrichs
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. VE13 „Sportanlage Böhnerweg“
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE13 „Sportanlage Böhnerweg“ am 03.11.2025 beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das grundlegende Planungsziel ist die bestehende Sportinfrastruktur des TUS Aurich-Ost am Böhnerweg funktional neu zu ordnen, gestalterisch aufzuwerten und zukunftssicher auszubauen. Das Konzept sichert durch eine klare Zonierung eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB sind die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. VE13 „Sportanlage Böhnerweg“ mit den dazugehörigen Begründungen in dem Zeitraum
vom 12.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026
im Internet unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html und gem. § 4a Abs. 4 BauGB unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Ebenso können die Planunterlagen zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 - 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 - 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1 OG, FD-Planung, eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Weiter wird darauf verwiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter stellungnahme@stadt.aurich.de auf der folgenden Internetseite unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.html übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch z. B. postalisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Aurich abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. VE13 „Sportanlage Böhnerweg“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. VE13
Die Auslegungsunterlagen bestehen aus:
- Planzeichnung zum Vorentwurf des Bebauungsplans
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans
- Vorhaben -und Erschließungsplan zum Vorentwurf des Bebauungsplans
- Städtebauliches Konzept
- Schalltechnische Beratung
- Kurzerläuterung zur Oberflächenentwässerung
Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und sonstigen außerstaatlichen Regelwerke können im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich, 1 OG, FD-Planung, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung wird im Amtsblatt für den Landkreis Aurich sowie gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aurich ebenfalls an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, veröffentlicht.
Aurich, den 01.10.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Stadt Aurich
Fachdienst Planung
Bekanntmachung
Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung vom 24.09.2026 folgende Vorkaufsrechtssatzung beschlossen:
- Satzung der Stadt Aurich über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (Vorkaufsrechtssatzung) im Bereich „west. Dornumer Straße“
Die Vorkaufsrechtssatzung wird am 09.10.2026 im Amtsblatt des Landkreises Aurich veröffentlicht.
Auf eine gleichlautende Bekanntmachung ab dem 09.10.2026 im Internet unter www.aurich.de/buergerinformation/verwaltung/bekanntmachungen.html sowie an der Aushangtafel der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich wird hingewiesen.
Aurich, den 29.09.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Anlage:
Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Aurich
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“
Der Rat der Stadt Aurich hat am 25.06.2026 in öffentlicher Sitzung die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Überschlägige Umweltprüfung nach Anlage 2 des BauGB hat keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz umrandet dargestellt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ liegt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung und den Gutachten zu jedermanns Einsicht zu den Geschäftszeiten (Mo. – Mi. von 8.00 – 15.30 Uhr, Do. von 8.00 – 18.00 Uhr und Fr. von 8.00 – 12.30 Uhr) im Technischen Rathaus der Stadt Aurich, Leerer Landstraße 5 – 9, 26603 Aurich, 1. OG bereit.
Des Weiteren wird der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB dauerhaft unter https://www.aurich.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bauleitplaene-wirksam/rechtskraeftig-2026.html ins Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/ zugänglich gemacht.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Bauleitplanung schriftlich gegenüber der Stadt Aurich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 02.10.2026 tritt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Wohnmobilstellplatz am Hafen“ in Kraft.
Auf die gleichlautende Bekanntmachung an den öffentlichen Aushangtafeln des Rathauses in 26603 Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1 wird hingewiesen.
Aurich, den 22.09.2026
Der Bürgermeister
Feddermann
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aurich führe ich (bei trockenem Wetter) die Versteigerung von Fundsachen durch am
Donnerstag, 15.10.2026, um 13:00 Uhr.
Versteigerungsort:
Ehemalige Nebenstelle der Staatsanwaltschaft Aurich (Innenhof), Emder Straße 3, 26603 Aurich
Zu versteigernde Gegenstände:
u.a. Fahrräder, Makita Werkzeuge, Parfüm, Bekleidung, Alu-Leiter etc.
gez. H. Barsuhn
Obergerichtsvollzieher
bei dem Amtsgericht Aurich
Große Teile der Auricher Bevölkerung werden sich in der nächsten Zeit wieder intensiv um die Pflege ihres Rasens kümmern. Leider ist diese Rasenpflege in der heutigen Zeit oftmals mit nicht unerheblichem Lärm verbunden. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten und damit unter anderem den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß zu beschränken, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.
Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass nach dieser Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden darf. Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Obwohl der Gesetzgeber bzgl. der Rasenmäher in seiner Verordnung die Mittagspause nicht ausdrücklich mit einbezogen hat, bittet die Stadt Aurich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht zu mähen, um die Ruhe der Nachbarn nicht unnötig zu stören.
Serviceportal
Anträge bequem online stellen! Im Serviceportal OpenRathaus werden verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mehr erfahren